Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht
Sozialleistungsansprüche müssen zunehmend auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden. Gleichzeitig erweisen sich in meiner anwaltlichen Praxis eine Vielzahl von Entscheidungen der Sozialleistungsträger als rechtswidrig. Als Fachanwalt für Sozialrecht beschäftige ich mich mit nahezu sämtlichen Themen aus den folgenden Bereichen:
SGB II
- Grundsicherung für Arbeitssuchende, bis 30.06.2026 Bürgergeld
- Hilfe bei Minderung und Sanktion, z.B. wegen Meldeversäumnis, Abbruch einer Maßnahme oder Verweigerung einer Arbeitsaufnahme (sog. Totalverweigerer)
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, hier insbesondere Angemessenheit und Kostensenkungsaufforderung, Karenzzeit
- Mehrbedarfe
- Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen
- Grundsicherungsgeld bei/trotz Erwerbstätigkeit (Aufstocker)
- Aufhebungsbescheide und Erstattungsaufforderungen (Rückzahlungsaufforderung)
SGB III
- v.a. Arbeitslosengeld, Berechnung, Höhe und Dauer, z.B. bei fiktiver Bemessung
- Sperrzeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens (Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Abwicklungsvereinbarung)
- Beratung zu Altersteilzeit
- Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
- Gestaltung Übergang Erwerbstätigkeit in (Früh-)Rente
- Kürzung Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld im Wege der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III)
SGB V
- Krankengeld
- Hilfsmittel & Heilbehandlung
- Genehmigungsfiktion
- Rechtsschutz gegen Höchstfestsetzung von Krankenversicherungsbeiträgen nach verspäteter Vorlage von Einkommensnachweisen
- Abwendung Ruhen der Mitgliedschaft bei Beitragsschulden
- Aufforderung zur Reha-/Rentenantragstellung und Einschränkung des Gestaltungsrechts durch die Krankenkasse/Agentur für Arbeit
SGB VI
- v.a. Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
- Altersrente, auch vorgezogene
- Hinterbliebenenrente (Witwenrente/Witwerrente)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Statusfeststellungsverfahren
- Gestaltungsmöglichkeiten bei Inanspruchnahme von Renten, z.B. durch Flexirente, Zuverdienst o.Ä.
SGB IX
- Feststellen einer Schwerbehinderteneigenschaft & Grad der Behinderung (GdB)
- Nachteilsausgleiche und Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. (vorgezogene) Altersrente für schwerbehinderte Menschen, besonderer Kündigungsschutz im Beruf, Mehrbedarf wegen Behinderung
- Rechtsschutz gegen Herabsetzung des GdB
- Merkzeichen
- Beratung, Schulung und Vertretung von (betrieblichen) Schwerbehindertenvertretungen (SBV)
- Eingliederungshilfe, z.B. Leistungen zur Teilhabe, Assistenzleistungen, Einzelfallhilfe, BEW, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Sexualassistenz, Urlaubsbegleitung u.a.
SGB XI
- Zuerkennung, Neufeststellung oder Höherstufung Pflegegrad
- Vorgehen gegen Herabstufung Pflegegrad
- Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombileistungen
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Einbau Dusche o.Ä.)
- Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
- Vorbereitung einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Beratung und Vertretung von Leistungserbringern (ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime) bei der Forderungsdurchsetzung, auch nach Tod der zu pflegenden Person
SGB XII
- v.a. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung („Sozialhilfe“), Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Probleme beim Übergang von Leistungen nach dem SGB II zu Leistungen nach dem SGB XII
- Hilfe zur Pflege & Pflegegeld, insbesondere bei ungedeckten Kosten für Pflegeheim oder ambulante/häusliche Pflege
- Geltendmachung bereits erbrachter Pflegeleistungen gegenüber Sozialleistungsträgern durch ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime
- Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf mögliche Erstattungsansprüche des Sozialhilfeträgers (Schenkung, Nutzbarkeiten etc.)
- Schonvermögen und Bestattungsvorsorge
- Prüfung Unterhaltspflicht von Kindern für bedürftige Eltern (Elternunterhalt)
- Kostenersatz gegenüber dem Sozialamt durch Erben (Erbenregress)
- Kostenübernahme Sozialbestattung
Kosten
Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit variieren und hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, wie beispielsweise Umfang sowie Schwierigkeit der Tätigkeit aber auch den Einkommensverhältnissen der beauftragenden Person. Es können daher verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht kommen. So oder so informiere ich über die voraussichtlich anfallenden Kosten in jedem Einzelfall vorab.
Im Falle von Beratungshilfe bringen Sie bitte den den dafür erforderlichen Berechtigungsschein zum Termin mit. Das örtlich hierfür zuständige Amtsgericht können Sie z.B. hier ermitteln: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche (Angelegenheit "Allgemeiner Gerichtsstand").